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Kompositversicherungen

Die Schaden- und Unfallversicherung wird auch als Kompositversicherung bezeichnet. Der Begriff bringt zum Ausdruck, dass diese Unternehmen eine Vielzahl von Versicherungssparten betreiben dürfen.

Die Kompositversicherer bilden das Branchensegment mit den meisten Versicherungsunternehmen.

Unter dem Begriff Kompositversicherung werden alle Versicherungsarten der Schaden- und Unfallversicherung, außer der Krankenversicherung, zusammengefasst.

Schadenversicherungen dienen dem Versicherungsschutz von Sachwerten (Sachversicherung) sowie der Gefahrenabwehr von Haftungsrisiken. Die private Unfallversicherung - die zur Personenversicherung zählt und eine Summenversicherung, also keine Schadenversicherung ist - wird aus aufsichtsrechtlichen Gründen mit den Schadenversicherungen zur Kompositversicherung zusammengefasst, da sie nur von Versicherern, die sonst die Schadenversicherung betreiben, aber nicht von Lebens- oder Krankenversicherern betrieben werden darf.