Steuern sind eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte staatliche Leistung gegenübersteht und die zwecks Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs ohne Ansehen der Person alle zahlen müssen, die den Tatbestand der Steuerpflicht erfüllen. Die Zahlung von Steuern begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Gegenleistungen.
Die Finanzdienstleistungsbranche, inbesondere auch Banken, nutzt Steuergesetzänderungen, die für den Verbraucher auf den ersten Blick nachteilig sind, regelmäßig zu sogenannten „Steuerschlussverkäufen“. Hier wird dem Anleger suggeriert, er könne „Steuern sparen“, wenn er bis zu einem bestimmten Zeitpunkt seine Entscheidungen trifft.
Otto Graf Lambsdorff hat es auf den Punkt gebracht. Er sagte: „In Deutschland ist der Steuerspartrieb stärker ausgeprägt als der Sexualtrieb. Deshalb sterben die Deutschen aus“.
„Steuern sparen“ – Diesen Begriff gibt es nicht. Unser Staat wird Ihnen nichts schenken. Wenn der Staat Ihnen etwas gibt, dann möchte er es auch irgendwann wieder zurück haben. Deshalb ist aus unserer Sicht der Begriff „Steuerstundung“ eindeutig die bessere Variante und entspricht der Realität.
Sie sollten für sich beachten, dass allein eine nicht zu zahlende Steuer keinen Vorteil bedeutet. Denn Steuern müssen Sie nur dann bezahlen, wenn Sie ein Einkommen erzielen.
In unserer Branche wäre dieses Einkommen der Ertrag Ihrer Kapitalanlagen.
Es nützt Ihnen also die schönste Kapitalanlage nichts, die Ihnen unter dem Aspekt „Steuern sparen“ verkauft wurde, wenn diese keinen Ertrag für Sie erwirtschaftet.
Sie sollten Ihren Fokus also nicht auf eventuelle Steuervorteile sondern auf die Ertragskraft der gewählten Anlage legen.
Wenn Sie diesen Grundsatz berücksichtigen, dann werden Sie viele Aussagen der Steuerschlussverkäufer als bloße Verkaufsargumente enttarnen.
Wir helfen Ihnen, mit Ihrem Kapital einen Ertrag zu erwirtschaften.
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